Banner_elch2_gif

     Allgemeine Geschäftsbedingungen - Ferienhaus Fridhem - Nössemark

Diese Vertragsbedingungen haben Gültigkeit für die Vertragsbeziehung zwischen den Eigentümern des Ferienhauses und dem Mieter bzw. Besteller und seinen Mitreisenden.

1. Sie erhalten von uns nach der Reservierung eine Mietvertrag per Mail. Nach Eingang der Anzahlung in Höhe von 20% des Mietpreises gilt der Mietvertrag als geschlossen.  Die Restzahlung ist spätestens zwei Monate vor Ankunft zu leisten.

2. Stornierungen sind immer schriftlich anzuzeigen. Bis 8 Wochen vor geplantem Reiseantritt sind 20%, bis 4 Wochen vor Reiseantritt 60%, bis 2 Wochen vor Reiseantritt 80% und danach der volle Reisepreis zu zahlen.  Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reisekosten-Rücktrittsversicherung. Diese sichert Sie für einen geringen Betrag im Falle von Krankheit usw ab. Genaueres lesen Sie in den Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherers.  

3. Anreise und Abreise ist immer Samstags, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Abreise sollte bis spätestens 11 Uhr erfolgen, Anreise ab 16 Uhr. Die vereinbarte Endreinigung beinhaltet Bodenreinigung von WC, Bad, Küche, Wohn und Schlafzimmern. Für das Reinigen des Geschirrs und der benutzten Hausgeräte sowie der Abfallsammlung und Trennung ist der Mieter  verantwortlich. Wir bitten unsere Gäste, wenn Sie etwaige vom Vermieter überlassene Lebensmittel, falls Sie diese verbraucht haben, wieder aufzufüllen.    

4. Im Ferienhaus Fridhem ist das Rauchen ausdrücklich nicht gestattet. Dies gilt auch für die Außenterrassen. Sie wohnen bei uns in einem Holzhaus, was ein entsprechendes Brandschutzverhalten erfordert. Wie fast überall in Schweden ist es üblich, das Haus nicht mit Schuhen zu betreten. Im Fridhem gilt dies für die gesamte Wohnetage. Ausgenommen hiervon sind Keller und Trockenraum.       

5. Es ist Ihnen nicht erlaubt, mehr Personen und ggf. Haustiere im Haus unterzubringen, als im Mietvertrag vereinbart. 

6. Bei Ankunft gehen Sie mit dem Vermieter die Wohnung durch und überprüfen gemeinsam die Funktion und Zustand der Einrichtung und Hausgeräte. Beanstandungen sind sofort nach Bezug schriftlich festzuhalten, spätere Beanstandungen können nicht angenommen werden.   

7. Der Mieter wird das Haus pfleglichst behandeln und die Hausordnung beachten. Bei eventuell verursachten Schäden/Verlust ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Für vom Mieter verursachte Schäden haftet dieser selbst. Die gilt auch für alle Schäden/Verluste im Zusammenhang mit der Nutzung des Motorbootes. Das Haus ist vom Vermieter versichert. Bei Versicherungsschäden haftet der Mieter in Höhe der vertraglichen Selbstbeteiligung

8. Der Vermieter  haften nicht für Schäden, welche sich der Mieter selbst oder anderen während seiner Reise, im Haus bzw. bei der Nutzung des Bootes zufügt. Dies gilt auch für alle Arten von Diebstahl, auch durch Dritte. 

9. Der Vermieter stellt Ihnen ein Angelboot mit Außenbordmotor zur Verfügung. Die Miete dafür ist inclusive. Den verbrauchte Treibstoff zahlt der Mieter vor Ort bei Abreise. Das Boot wird bei Anreise vollgetankt übergeben und sollte bei Abreise wieder vollgetankt zurückgegeben werden. Beachten Sie die Sicherheitanweisungen, fahren Sie nur mit Rettungsweste und benachrichtigen Sie im Schadensfalle immer und sofort den Vermieter. 

10. Strom und Wasserkosten sind in den Sommermonaten inclusive. Bei Winterbuchungen Oktober-April berechnen  wir dem Mieter 2,50 SEK pro kwh in Rechnung. 

11. Bettwäsche und Handtücher sind mitzubringen. Sollten Sie dies vor Ort wünschen, geben Sie uns bei der Buchung bereits bescheid. Der Preis hierfür beträgt 100 SEK pro Person.

12. Im Ferienhaus Fridhem sind Haustiere (Hunde) erlaubt. Dies setzt voraus, das der Mieter das Tier “im Griff” hat, um unnötige Schäden zu vermeiden. Das Tier darf nicht unbeaufsichtigt im Haus bleiben. Beachten Sie auch die Bestimmungen zum Einführen von Tieren nach Scandinavien. Haustiere müssen bei der Buchung angegeben werden.   

13. Höhere Gewalt. Der Vermieter ist dazu berechtigt, bei einem Einwirken von höherer Gewalt, welche das Mietverhältnis unmöglich macht, den Mietvertrag außerordentlich zu kündigen. Bereits eingegangene Zahlungen werden dann natürlich rückerstattet. Über die bereits gezahlten Beträge hinaus , hat der Mieter  in einem solchen Fall keine weiteren Erstattungsanprüche

14. Der Mieter ist verantwortlich für die Ihm übergebenen Hausschlüssel. Er haftet bei Verlust für dabei entstehende Kosten. Dies kann auch Austausch der Schlösser bedeuten. Geben Sie darum immer auf die Schlüssel acht, besonders beim Wassersport können diese unwiederbringlich verlorengehen.

15. Wir versuchen, unser Angebot und dessen Beschreibung immer auf dem neuesten Stand und frei von Fehlern zu halten. Besuchen Sie unsere Website öfters, um immer über den aktuellen Stand informiert zu sein. Sollten sich Preis und Leistungsänderungen ergeben, gelten immer die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Konditionen. Für etwaige Fehler oder Änderungen übernehmen wir keine Haftung. 

16. Gerichtstand ist Nössemark

Seitenanfang

crea

AGB`s ...denn Ordnung muß sein


grayline_v0

Download AGB

Nur 900m vom Haus

Kanuverleih

Fahrräder

Kajak

Unterkünfte

Angelkarten

Wir haben die passende Ausrüstung für deinen Urlaub